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1. KOSTENLOSE VORPRÜFUNG der Finanzierungsanfrage:
Executive summary (= Zusammenfassung des Businessplanes
auf ca. 3 - 6 Seiten) einreichen. Prüfungsdauer ca.
1 Woche.
2. Bei positiver Vorprüfung Erteilung eines PQL (Pre
Qualification Letter), d. h. entsprechende Lending-Sourcen
(Geldgeber) sind vorhanden. Gültigkeitsdauer des PQL's:
2 Wochen.
3. Nach Erhalt des PQL's: Erteilung eines Angebotes zur Gründung
einer notwendigen ZWECKGESELLSCHAFT
(SPE = Special Purpose Entity).
Die Gründungskosten richten sich nach der Hoehe des Finanzierungsvolumens.
4. Innerhalb der 2-wöchigen Frist sollte eine abschließende
Entscheidung gefällt werden, ob das Angebot angenommen
wird oder nicht. Annahme erfolgt durch ein schriftliches LOI.
5. GRÜNDUNGSPHASE DER "SPE": Zeichnung
der Gründungsunterlagen, Bezahlung der Rechnung gem.
Angebot, Gründungsdauer ca. zwei Wochen.
6. Während der Gründungsdauer Einreichung des kompletten
und ausführlichen Businessplanes (BP) in Englisch (Sofern
nur in deutsch vorhanden bzw. sogar noch gar keiner vorhanden
sein sollte, kann von uns ein professioneller BP-Writer empfohlen
werden).
7. Wenn Punkt 5 und 6 erledigt sind, werden die Antragsunterlagen
auf die neu gegründete SPE umgeschrieben, da immer die
SPE Antragstellerin sein muss = Non-Recourse, Kunde haftet
somit niemals mit seinem Privatvermoegen.
8. Due-Diligence-Prüfung (DD), Sorgfältigkeitsprüfung
des Businessplanes. Dauer der Prüfung ca. 30 bis 60 Tage
= internationaler Standard. Die Kosten der Prüfung richten
sich nach dem Aufwand und dem Investitionsvolumen des Projektes
sowie nach den jeweiligen Lendingsourcen.
9. Nach positiv erfolgter Prüfung Erteilung des "Term
Sheets" und bei ensprechender Annahme Erstellung der
Verträge, in der Regel durch Anwälte.
10. Auszahlung und Konditionen: Können erst nach
der Due Diligence Prüfung konkretisiert werden.
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